Wann und Wo darf ich Suchen!?

Mit dem Metalldetektor auf "Schatzsuche" zu gehen, ist grundsätzlich eigentlich nicht erlaubt.
Es sei denn, Sie besitzen eine erlaubnispflichtige Grabungsgenehmigung, sowie die Erlaubnis des Grundstückseigentümers.

Aber auch mit einer gültigen Grabungserlaubnis dürfen Sie an den folgenden Orten auf keinen Fall suchen:

  • Gekennzeichnete und nicht gekennzeichnete Bodendenkmäler
  • Friedhöfe und Gräber (auch ehemalige Grabanlagen wie Hünengräber)
  • Innerhalb Wälder und nicht bewirtschafteten Wiesen
  • Historische Orte (Schlachtfelder, Feldlager)

Hier lohnt sich die Suche und ist in der Regel mit Erlaubnis des Grundstückseigentümers erlaubt:

  • Acker
    Hier ist aufgrund der über Jahren andauernden Bewirtschaftung die höchste Funddichte
  • In der Nähe oder an alten Mühlen
    An Mühlen herrschte reger Lieferverkehr und vieles wurde mit Bargeld bezahlt.
  • Alte Baumbestände oder einzelne alte Eichen
    Sie dienten meistens als Treffpunkt, Markierung oder als Pausenplatz
  • Anhöhen oder Aussichtspunkte
    Hier standen früher oft Aussichtstürme um herannahende Gefahren schneller zu erkennen.
  • Brücken / Furten
    Beim überqueren von Brücken oder Furten wurden oft Münzen als Glücksbringer ins Wasser geworfen
  • Brunnen und Bootsanleger
    Eignen sich vor allem für den Einsatz von Bergungsmagneten (so genanntes Magnetangeln)
  • Burgen und Ruinen
    Sehr hohe Funddichte wertvoller Artefakte, jedoch in fast jedem Fall Genehmigungspflichtig!
  • Mittelalterliche Fernstraßen (so genannte Hohlwege)
    Es gibt Sie überall, meistens jedoch in Vergessenheit geraten bergen sie eine hohe Funddichte
  • Spielplätze, Kirmesplätze, Strände, Badeseen
    Fundwahrscheinlichkeit 100% vor allem an Baggerseen und Spielplätzen

 
Aber es gibt natürlich noch viel viel mehr Einsatzmöglichkeiten ;-)

Wem gehört was!?

In den meisten Bundesländern regelt das so genannte "Schatzregal" die Besitzrechte.
Dies bedeutet, dass jeder Fund automatisch dem Staat gehört. Eine Ausnahme gab es bis zum 30.06.2023 nur noch in
dem Bundesland Bayern. 

In diesem Bundesland galt bis zu diesem Datum noch die so genannte "Hadriansche Teilung".
Diese auf dem römischen Kaiser Hadrian (117-138 n. Chr.) zurückgehende Regelung wurde ins Bürgerliche Gesetzbuch übernommen und gilt bis heute. In den anderen Bundesländern mit Schatzregal hebelt das Schatzregal das BGB aus.

Die Hadriansche Teilung besagt, dass bei Schatzfunden, welche nicht mehr eindeutig einem Besitzer zugeordnet werden können, diese Automatisch zur Hälfte in den Besitz des Finders und zur anderen Hälfte in den Besitz des Grundstückseigentümers auf dem der Schatz entdeckt wurde über geht.

Leider verursacht diese Hadriansche "Ausnahmeregelung" in den Ländern mit Schatzregal eine Fundverschleppung, sodass eigentliche Funde in einem Schatzregal Bundesland dann meistens in Bayern oder derzeit noch NRW gemeldet werden.
Hierdurch entsteht ein undenkbarer archäologischer Schaden.

Viele Archäologen fordern aus diesem Grund die Aufhebung des Schatzregals, denn nur wenn Finder
eine dem Wert entsprechende Belohnung bekommen, werden Funde auch wieder an der richtigen Stelle gemeldet.

Was muss ich ausdrücklich beachten!

Als Schatzsucher oder auch Sondengänger gibt es den so genannten Ehrencodex. Dieses sollten Sie ausdrücklich beachten:

  • Besorgen Sie Sich eine Grabungsgenehmigung, sprechen Sie darüber mit dem für Sie zuständigen Landesarchäologen. Die Adresse und viele weiteren nützlichen Informationen erhalten Sie hier
  • Beachten Sie unbedingt das für Ihr Bundesland oder in dem Bundesland in dem Sie suchen möchten gültige Denkmalschutzgesetz. Sie finden diese hier
  • Suchen Sie  nach neuen Fundgebieten anstelle bekannter Kulturdenkmäler
  • Meiden Sie aktuelle Grabungsgebiete und vor allem aktuelle archäologische Ausgrabungen
  • Fragen Sie nach Erlaubnis, wenn Sie Privatgrundstücke betreten. Sie erfahren meistens noch sehr interessante Dinge und alte Geschichten.
  • Sammeln Sie den Müll (Bierdeckel, Getränkelaschen etc.) So finden Sie ihn beim nächsten mal nicht noch einmal und tun zusätzlich etwas gutes für die Umwelt.
  • Verfüllen Sie jedes gegrabene Loch. Tiere oder Spaziergänger könnten ansonsten stolpern und sich verletzen.
  • Betreten Sie keine gesäten Felder oder Anpflanzungen. Der Besitzer wird sie ansonsten niemals wieder auf eines seiner Grundstücke lassen.
  • Bleiben Sie steht´s freundlich, auch wenn der gegenüber es zu Ihnen nicht ist.
  • Melden Sie regelmäßig Ihre Funde Ihrem zuständigen Landesarchäologen, nur so bauen Sie mit ihm ein Vertrauensverhältnis auf und bekommen von ihm auch Unterstützung.
  • Nennen Sie steht´s die richtigen Fundplätze! Ein Archäologe kann sehr leicht anhand der Patina oder an Bodenresten den Fundort kontrollieren. Sollte eine derartige "Verschleierung" auffallen, gefährden Sie Ihre Grabungsgenehmigung.
  • Melden Sie Munitionsfunde der Polizei und graben Sie diese auf keinen Fall aus. Lassen Sie diese auf keinen Fall unbeaufsichtigt oder einsehbar liegen. Auch alte Munition kann noch Scharf sein! Es besteht Lebensgefahr!
  • Teilen Sie Ihre Erfahrungen mit anderen. Zum Beispiel in unserem Forum.